§ 1 Buchung
Der Tagessatz wird individuell im Vorfeld mit dem Auftraggeber festgelegt.
1 TS (Tagessatz) sind 10 Zeitstunden inkl. 60 Minuten Pause, bei Überschreitung der 10 Stunden um 1-4 Stunden wird jede Stunde mit 70,00€ netto nachberechnet. Bei Überschreitung von mehr als 4 Stunden wird ein ganzer Tagessatz nachberechnet. Eine pauschale Vereinbarung für eine Veranstaltung muss im Vorfeld festgelegt werden.
§ 2 Reisekosten
Am An- und Abreisetag ergeben sich die Reisekosten aus Fahrtkosten (sofern mit einem unsezzgl. Personalkosten. Pro zurückgelegtem Kilometer werden 0,45€ netto berechnet und Personalkosten betragen 1/10 des angesetzten Tagessatzes pro 100km. Bei einer Anfahrt zur VA mit einem unserer Fahrzeugen wird zum Tagessatz zuzüglich 0,45€ pro gefahrenem Kilometer abgerechnet.
§ 3 Off-Tag
Während einem Off-Tag, bei dem aus logistischen oder wirtschaftlichen Gründen nicht nachhause gefahren werden kann, wird ein halber Tagessatzsatz zuzüglich Spesen berechnet
§ 4 Unterkunft/Spesen
Der Auftraggeber hat während mehrtägigen Veranstaltungen eine Unterkunft zu stellen.
Es ist ausschließlich ein Einzelzimmer mit Badezimmer zu stellen, Mehrbettzimmer werden nur nach schriftlicher Absprache akzeptiert.
Ab 14 Arbeitsstunden ist dem Dienstleister eine geeignete Übernachtungsmöglichkeit anzubieten.
Während einer VA sind Speisen und Getränke dem Dienstleister kostenfrei zur Verfügung zu stellen.
Sollten die aufgelisteten Bedingungen nicht erfüllt sein, finden folgende Pauschalbeträge Anwendung.
Übernachtungskosten werden pro Nacht pauschal mit 180,00€ netto berechnet.
Verpflegungskosten werden pro Tag pauschal mit 60,00€ netto berechnet, für An- und Abreisetage mit 30,00€ netto.
§ 5 Storno
Im Falle der Stornierung durch den Kunden, einem Ausfall bzw. dem nicht stattfinden einer Veranstaltung oder sonstigen Produktion, egal aus welchen Gründen, daher auch im Fall von höherer Gewalt hat Vinzent Booch Anspruch auf Schadensersatz gemäß nachfolgender Staffelung. Maßgeblich ist die vereinbarte Auftragssumme (nachstehend Summe genannt) und der in den Angeboten oder sonstigen Vertragsdokumenten angegebene oder geplante 1. Tag des angegebenen Planzeitraums:
bis 40 Tage vor dem Anreisetag, Storno kostenfrei
bis 30 Tage vor dem Anreisetag, 20% der zu erwartenden Auftragssumme
bis 20 Tage vor dem Anreisetag, 40% der zu erwartenden Auftragssumme
bis 14 Tage vor dem Anreisetag, 60% der zu erwartenden Auftragssumme
bis 8 Tage vor dem Anreisetag, 80% der zu erwartenden Auftragssumme
ab 7 Tage vor dem Anreisetag, 100% der zu erwartenden Auftragssumme
Der Auftragnehmer kann aufgrund von Krankheit bis zu 24 Std vor VA Beginn kostenfrei stornieren, ein Ersatz ist nicht zwingend zu stellen.
§ 6 Versicherung
Vinzent Booch garantiert dem Auftraggeber, dass zum Zeitpunkt der gebuchten Veranstaltung alle Techniker über einen ausreichenden Versicherungsschutz sowohl für Eigen- wie auch Fremdschäden verfügen.
§7 Bauliche Genehmigungen
Der Auftraggeber sorgt für die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen und baulicher Genehmigungen. Diese sind ggf. Vinzent Booch auf Verlangen vorzuweisen. Sollte es durch Aufbauten in Hallen oder Sälen notwendig sein, Hängepunkte zu nutzen, hat der Auftraggeber sich um die Statik der jeweiligen Hängepunkte korrekt zu informieren. Im Falle inkorrekter Gewichts- oder Statikangaben ist der Auftragnehmer von jeglicher Haftung befreit.
§ 8 Nebenvereinbarungen
Sonstige Vereinbarung sind formlos schriftlich festzuhalten.